Frisches aus dem Gesundheitswesen

Pflegepersonalregelung

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Dringender Handlungsbedarf wegen PPR 2.0

 

Eine neue Pflegepersonalregelung stellt Krankenhäuser wieder einmal vor große Herausforderungen. Seit 2024 sieht die PPR 2.0 vor allem neue Untergrenzen für die Anzahl von Pflegekräften vor. Ab 15. April müssen erste Zahlen gemeldet werden. Auch wenn danach noch ein gewisser Zeitraum zu erwarten sein mag, in dem zuständige Stellen auf ungenügende Zahlen nachsichtig reagieren, muss es jetzt schnell gehen. Neben erfolgreichem Recruiting brauchen Krankenhäuser optimale Prozesse und Strukturen. Da in der Kürze der Zeit kein ausreichender Zuwachs beim Pflegepersonal möglich ist, wird ein extremer Wettbewerb um die vorhandenen Kräfte entstehen. Die Verlierer dieses Wettbewerbs werden möglicherweise in ihrer Existenz bedroht sein. 

Klarheit über den Status quo eines Krankenhauses liefert professionelles Medizincontrolling. Es stellt die Daten bereit, auf deren Basis die nötigen Maßnahmen zu planen sind. Indem es zunächst vor allem die Verweildauer der Patienten in den Fokus nimmt, kann es auch kurzfristig helfen, während Maßnahmen der Struktur- und Prozessplanung in der Entwicklung sind oder noch keine Ergebnisse zeigen können.

Ob es um kurzfristige oder langfristige Aspekte der nötigen Änderungen geht – das Medizincontrolling liefert die Grundlage für Ihre Entscheidungen. Sprechen Sie uns gerne an. Lassen Sie uns herausfinden, was genau PPR 2.0 für Ihr Haus bedeutet. Was können Sie tun, um die neuen Herausforderungen zu meistern und Ihr Haus am Markt zu behaupten? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail. 

AOP-Vertrag

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Dramatische Zunahme stationsersetzender Eingriffe gefährdet Erlöse.

 

Wie es das MD(K)-Reformgesetz von 2019 verlangt, haben sich Krankenhäuser, Versicherer und Ärzte auf eine Überarbeitung des AOP-Vertrags und eine Ergänzung des AOP-Katalogs gem. §115b SGB V per 1.1.2023 geeinigt.

Neu sind zunächst 208 zusätzliche OPC-Codes für ambulante Maßnahmen und sogenannte Kontextfaktoren, die für die Entscheidung zwischen stationärer oder ambulanter Behandlung entscheidend sind. Das Appropriateness Evaluation Protocol (G-AEP) und die bisherige Kategorisierung der Katalogleistungen sind in betreffenden Fällen nicht länger relevant.

Folgende Kontextfaktoren stehen jetzt in Anlage 2 des AOP-Vertrags:

Die Maßnahme steht auf der Liste stationär durchführbarer OPS-Kodes oder stationär zu behandelnder Diagnosen (ICD-Kodes), …

… Patient muss beatmet werden, …

… ist gebrechlich oder …

… hat das erste Lebensjahr noch nicht vollendet.

Die gute Nachricht für Krankenhausmanager: Nach der Gesetzesänderung können Folgeoperationen mit Blick auf den Patienten nach Schweregrad differenziert und ggf. höher abgerechnet werden.

Die nicht so guten Nachrichten wiegen leider weitaus schwerer: In Ihrer Konsequenz bedeuten die neuen Codes und Kontextfaktoren einen massiven Anstieg stationsersetzender Eingriffe bzw. der Tagesbehandlungen im Krankenhaus. Steigerungen um den Faktor 3 sind kurzfristig möglich. Dabei können die Auswirkungen auf die verschiedenen Kliniken sehr unterschiedlich sein. Häuser, die auf diese Verlagerung der Belastungen nicht vorbereitet sind, müssen mit Erlösausfällen rechnen.

Die Probleme betreffen die Organisation der Ambulanzen im Allgemeinen, angefangen bei der Sprechstundenplanung. Die Raumplanung im ganzen Krankenhaus muss vollkommen neu gedacht werden und Anforderungen an Mitarbeitende können sich deutlich verändern. Da nicht alle Kliniken gleichermaßen betroffen sind, müssen Krankenhausmanager bei der Restrukturierung mit feinem Gespür für unternehmenspolitische Fragen vorgehen.

Im Laufe dies Jahres 2023 werden die Neuerungen evaluiert und der AOP-Katalog wird um weitere Leistungen ergänzt, die komplexere Regelungen erfordern. In der Folge könnte sich der Trend noch weiter verstärken.

Wir haben uns vertraut gemacht mit den Änderungen in § 115b des Sozialgesetzbuchs Gesetzliche Krankenversicherung, im AOP-Vertrag und im AOP-Katalog, mit den Kontextfaktoren und dem 5-seitigen Meldeformular. Gern sprechen wir mit Ihnen darüber, was die Neuerungen konkret für Ihr Haus bedeuten können und wie Sie Ihre Erlöse sichern können.

 

Medizinischer Dienst

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Über 96 Prozent der Krankenhausrechnungen korrekt – VKD fordert neutrales Prüfinstitut

„Das unrühmliche Treiben von Krankenkassen und ihren Medizinischen Diensten verursacht in den Krankenhäusern mittlerweile Schäden in Milliardenhöhe. Besonders betroffene Kliniken werden an den Rand der Insolvenz gedrängt. Es kann nicht sein, dass ein Zusatzspieler getarnt als Schiedsrichter für die Tore sorgt. Wir fordern ein neutrales Prüfinstitut“, so VKD-Präsident Dr. Josef Düllings. Die im Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD) zusammengeschlossenen kaufmännischen Führungskräfte deutscher Krankenhäuser fordern Politik und Selbstverwaltung auf, diese Fehlentwicklungen zu korrigieren …
Lesen Sie den ganzen Artikel unter vkd-online.de!

Prozessmanagement

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Immer mehr Krankenhäuser entscheiden sich für ein umfassendes Prozessmanagement

Doch dieses funktioniert nur, wenn notwendige Veränderungen schnell umgesetzt und von allen mitgetragen werden. Langwierige und unvollständige Abläufe kennzeichnen oft den Prozess des Aktenlaufs, was auch andere Bereiche des Krankenhauses negativ beeinflussen kann. Gründe dafür sind Medienbrüche und Schnittstellen zwischen verschiedenen Organisationseinheiten. Da der Aktenlauf bis zum letzten Prozessschritt nahezu alle Bereiche des Krankenhauses durchläuft, gibt es annähernd an jeder Schnittstelle ein erhöhtes Konflikt- und Problempotenzial zu diesen Bereichen.
Diese Prozessschwierigkeiten schlagen sich oft nieder in redundanten und je nach Abteilung differierenden Aktenführungen, einer verzögerten und oft unvollständigen Archivierung und einer verminderten Liquidität durch späte oder teils unvollständige Kodierung und Abrechnung. Setzt sich die Klinik das Ziel, den Prozess des Aktenlaufs zu verbessern, gilt es mit einem interdisziplinären Team auf Basis einer ausführlichen Analyse ein Soll-Konzept zu erstellen, das kontinuierlich an die sich stetig verändernden Abläufe einer Klinik angepasst wird.

Kodierung

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Die Beeinflussung ärztlicher Diagnosen durch gesetzliche Krankenversicherungen ist verboten

Trotzdem erhalten Ärzte weiterhin Vorschläge zur Kodierung von Diagnosen. Zu diesem Ergebnis kommen Versorgungsforscher im Rahmen einer anonymen Befragung. In Deutschland können gesetzlich Versicherte ihre Krankenkasse frei wählen. Das zieht gesundheitsökonomische Probleme nach sich: Die Krankheitslast (Morbidität) innerhalb einzelner Gruppen von Versicherten unterscheidet sich zum Teil erheblich. Dies berücksichtigt der Gesetzgeber über einen Risikostrukturausgleich: Gesetzliche Krankenversicherungen (GKVen) mit einer „guten“ Risikostruktur leisten Ausgleichszahlungen an Kassen mit einer „schlechten“ Risikostruktur.

Mehr Infos!

Bislang sind es 80 Krankheiten, für die die Krankenkassen einen besonderen Zuschuss erhalten und die daher auch für Diagnosebeeinflussungen besonders interessant sind. Das kommt nicht gerade selten vor, wie eine anonyme Befragung zeigt. Diese lief wie folgt:
Zwischen dem 31. August und dem 20. Oktober 2017 nahmen 1.000 Allgemeinmediziner, praktische Ärzte und Internisten ohne Schwerpunkt an einer von DocCheck Research durchgeführten anonymen Online-Befragung teil. Die Stichprobenziehung erfolgte per Zufallsauswahl aus dem DocCheck Online Panel, die erhobenen Daten wurden anschließend vom Wissenschaftlichen Institut für Gesundheitsökonomie und Gesundheitssystemforschung Leipzig ausgewertet. 820 (82,0 Prozent) aller Kollegen bekamen seit Einführung des morbiditätsorientierten Risikosturkturausgleichs (Morbi-RSA) Anfang 2009 Vorschläge zur Diagnosekodierung von GKVen. Auf Deutschland hochgerechnet, entspricht das mehr als 48.000 Ärzten.
Anfang 2017 folgte das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) mit seinen umfangreichen Maßnahmen zur Kontrolle der Krankenkassen. Zu diesem Zeitpunkt hatten noch 182 befragte Ärzte Vorschläge zur Kodierung von Diagnosen erhalten. Umgerechnet entspricht das knapp 11.000 Kollegen bundesweit. Seit April 2017, das Gesetz war nun “scharf geschaltet”, waren es 79 Mediziner, entsprechend 4.600 Kollegen bundesweit. Ab diesem Zeitpunkt greifen strikte Verbote zur Einflussnahme. Aufgrund der neuen Gesetzeslage änderte sich ab April 2017 das methodische Vorgehen von GKVen. Der Anteil persönlich angesprochener Ärzte verringerte sich von 62,9 auf 44,0 Prozent. Gleichzeitig kam es häufiger zur telefonischen Kodierberatung (20,1 versus 24,7 Prozent). Noch stärker gewinnt die Praxis-IT an Bedeutung (17,0 versus 28,0 Prozent).

Quelle: http://news.doccheck.com/de

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